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   BGH, 27.10.1976 - 2 StR 465/76   

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https://dejure.org/1976,5852
BGH, 27.10.1976 - 2 StR 465/76 (https://dejure.org/1976,5852)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1976 - 2 StR 465/76 (https://dejure.org/1976,5852)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 465/76 (https://dejure.org/1976,5852)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Selbständiger Qualifikationstatbestand des schweren Diebstahls oder Strafzumessungsregel - Möglichkeit der strafbaren Herkunft von Gegenständen, für die ein Zehntel des tatsächlichen Wertes gezahlt wurde - Besitz von hochwertigen Gegenständen in einer ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - 2 StR 465/76
    Da diese "trotz starker Verdachtsmomente", die sich aus den Urteilsfeststellungen ergeben, nicht die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten gewonnen hat, mußte sie ihn freisprechen (BGHSt 10, 208).
  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BGH, 27.10.1976 - 2 StR 465/76
    Die Erschwerungsgründe des § 243 StGB begründen jedoch nicht - wie etwa § 250 StGB für den Raub - einen selbständigen Qualifikationstatbestand des schweren Diebstahls, sondern sind nur Strafzumessungsregeln (vgl. BGHSt 26, 167, 173).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    StGB ist auch dann nicht erforderlich, wenn das Gesetz Regelbeispiele und einen jeweils besonderen Strafrahmen vorsieht, wie etwa in § 213 und § 243 StGB (BGHSt 23, 254, 256; BGH, Urt. vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 465/76); der Umstand, daß die Senate des Bundesgerichtshofs im allgemeinen Urteilssprüche nicht mehr beanstanden, die solche Strafzumessungsgründe nicht lediglich in die Liste der angewendeten Vorschriften, sondern in die Urteilsformel aufgenommen haben (BGH NJW 1977, 1830), steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83

    "Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des

    StrRG (BGBl I 1969, 645) und des Artikels 19 Nr. 118 EGStGB (BGBl I 1974, 469) enthält vielmehr lediglich eine Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der besonders schweren Fälle mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256 f.; 26, 104, 105; BGH NJW 1970, 2120; BGH, Urteile vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 465/76; 7. Dezember 1976 - 5 StR 665/76 - und 22. November 1977 - 5 StR 619/77).
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